Hauptnavigation
Preise kalkulieren im Einzelhandel – Tipps für attraktive und konkurrenzfähige Verkaufspreise

Preise kalkulieren im Einzelhandel – Tipps für attraktive und konkurrenzfähige Verkaufspreise

Ob Boutique für Vintage-Mode, Fahrradshop oder Laden für Lakritz-Spezialitäten – wenn Sie ein eigenes Geschäft eröffnen und erfolgreich betreiben möchten, müssen Sie angemessene Preise kalkulieren.

Denn als Einzelhändler leben Sie von der Differenz, die sich aus Einkaufs- und Verkaufspreis ergibt. Wer sich bei der Kalkulation des Verkaufspreises allein auf sein Bauchgefühl verlässt oder zu stark an der Konkurrenz orientiert, der riskiert, nicht ausreichende Erträge zu erwirtschaften. Wir zeigen Ihnen, wie Sie wirtschaftliche Preise kalkulieren und was Sie bei der Preiskalkulation beachten sollten.

Warum eine gründliche Preiskalkulation so wichtig ist

Gute Preise zu kalkulieren, ist das A und O, wenn Sie mit Ihrem Geschäft Geld verdienen wollen. Doch was genau bedeutet eigentlich „gut“ in diesem Zusammenhang? Ein guter Verkaufspreis ist einerseits konkurrenzfähig und für Kunden attraktiv, andererseits ist er wirtschaftlich. Auf der einen Seite müssen Sie die Preise so kalkulieren, dass Ihre Kunden nicht zu einem sehr viel günstigeren Mitbewerber abwandern. Auf der anderen Seite sollten die kalkulierten Verkaufspreise immer auch dazu geeignet sein, Ihre Kosten und obendrein Ihren Verdienst zu erwirtschaften.

Insbesondere wenn Ihr Sortiment mehrere Hundert Produkte umfasst, können Sie wahrscheinlich nicht für jeden einzelnen Artikel eine vollständige Preiskalkulation vom Listeneinkaufspreis bis zum Verkaufspreis vornehmen, die wirklich alle Preisfaktoren berücksichtigt. Es ist jedoch ratsam, zumindest die Grundlagen der Preiskalkulation im Einzelhandel zu beherrschen. Denn wenn Sie eine Vorstellung von Ihrer Gewinnschwelle und der erforderlichen Marge haben, können Sie bei der Beschaffung Ihres Angebots zielgerichteter verhandeln. Dadurch profitieren Sie gegebenenfalls sogar von besseren Ausgangskonditionen für Ihre Preiskalkulation.
 

Preise kalkulieren – eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Die Handelskalkulation umfasst eine Reihe von Schritten. Wir stellen Ihnen die wichtigsten ausführlich vor:

Einstands- oder Bezugspreise kalkulieren

Der Ausgangspunkt der Preiskalkulation im Einzelhandel ist der Einkaufspreis. Allerdings ist der Einkaufspreis nie einfach nur der Einkaufspreis, vielmehr müssen Sie etwas genauer differenzieren. Auf der Beschaffungsseite geht es daher darum, vom Listenpreis des Herstellers zum Einstands- beziehungsweise Bezugspreis zu gelangen – also dem Preis, zu dem Sie den Artikel tatsächlich beziehen. Hierzu sind mehrere Rechenschritte erforderlich: Vom Netto-Listenpreis werden zunächst etwaige Liefernachlässe abgezogen, zum Beispiel ein Mengen- oder Neukundenrabatt. Im Ergebnis erhalten Sie den Zieleinkaufspreis. Sofern Ihnen für eine Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist Skonto gewährt wird, ziehen Sie diesen nun ebenfalls ab – und Sie haben den Bareinkaufspreis ermittelt.

Sollten Sie die Rechnung nicht innerhalb des genannten Zahlungsziels begleichen, den Skonto also nicht in Anspruch nehmen, entspricht der Bar- dem Zieleinkaufspreis. Um den Einstands- oder Bezugspreis zu erhalten, addieren Sie zum Bareinkaufspreis nun noch die Bezugskosten. Hierzu zählen beispielsweise Liefer-, Verpackungs- und Versandkosten sowie bei ausländischer Einfuhr die Zollabgaben und dergleichen. Haben Sie den betreffenden Artikel zusammen mit anderen Produkten bezogen, veranschlagen Sie nicht die absoluten Bezugskosten, sondern ermitteln den entsprechenden Bezugskostenanteil.

Hinweis: Wer bereits erste Erfahrung in Sachen Preiskalkulation hat, kann auch in umgekehrter Reihenfolge vorgehen und vom Verkaufspreis ausgehen. Bestimmen lässt sich dieser etwa mithilfe einer Marktanalyse. Auf dieser Basis gilt es dann, den Listenpreis zu kalkulieren. Gerade im Online-Handel kann die Rückwärtskalkulation von Vorteil sein. Im World Wide Web ist es ein Leichtes, Preise zu vergleichen. Ein Fokus auf den Markt zahlt sich deshalb aus. 

Selbstkosten: Gemein- oder Handlungskosten bei der Preiskalkulation berücksichtigen

Viele Kosten im Einzelhandel fallen unabhängig vom konkreten Verkaufsvorgang an. Dies betrifft vor allem Kosten, die auch dann fällig werden, wenn Sie den betreffenden Artikel nicht verkaufen, für den Sie die Preise kalkulieren. Damit Sie langfristig mit Ihrem Geschäft erfolgreich bestehen können, müssen Sie diese sogenannten Gemein- bzw. Handlungskosten ebenfalls erwirtschaften. Hierzu zählen unter anderem:

  • Heizung und Strom
  • Miete für Verkaufs- und etwaige Lagerräume
  • Lohnkosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Versicherungen
  • Marketingausgaben
  • Telefon- und Internetgebühren
  • weitere Bürokosten
  • Abschreibungen auf Fahrzeuge, Anlagen, Maschinen etc. 

Werden diese Gemeinkosten in der Kalkulation des Verkaufspreises nicht berücksichtigt, reduziert das Ihren geplanten Gewinn deutlich. Allerdings gilt auch hier: Gemeinkosten sind nicht gleich Gemeinkosten. Denn im Grunde können Gemeinkosten wie Strom oder Kühlanlagen, die nur durch bestimmte Produkte verursacht werden, nicht auf alle Produkte umgelegt werden. Die Verrechnung richtet sich daher bestenfalls nach der Zusammensetzung Ihres Angebots und der jeweiligen Umsatzhöhe. Ist Ihnen die genaue Umlagenberechnung zu aufwendig, können Sie auch einen durchschnittlichen Gemeinkostenzuschlagssatz nutzen.

Diesen ermitteln Sie wie folgt:
 
Zuschlagssatz= Summe der Gemeinkosten / Summe aller Bezugspreise × 100

Nun berechnen Sie ausgehend vom Einstands- bzw. Bezugspreis Ihre Selbstkosten:
Einstands - bzw. Bezugspreis + Gemeinkostenzuschlag = Selbstkosten

 
Gewinnzuschlag – wie Sie wirtschaftliche Preise kalkulieren

Entscheidend für einen Erfolg im Einzelhandel ist, dass Sie von Ihrem erwirtschafteten Gewinn leben können. Dazu ist ein optimal bemessener Gewinnzuschlag erforderlich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt für die Preiskalkulation im Handel an, dass der Gewinnzuschlag häufig zehn Prozent der Selbstkosten beträgt. Sie sollten bei der Preiskalkulation aber immer auch die jeweilige Nachfrage nach dem Artikel berücksichtigen. Möchten Sie beispielsweise eine kleine Confiserie in Ihrem Kiez betreiben, sollten Sie einerseits Branchenstudien und -zahlen zurate ziehen, andererseits vergleichbare Läden in der näheren Umgebung beobachten. Ausgehend von den Ergebnissen können Sie das Marktpotenzial und die voraussichtliche Nachfrage ableiten.

Wenn Sie in Ihrem Süßwarenladen zum Beispiel 200 Produkte im Monat verkaufen, müssen Sie wahrscheinlich einen höheren Gewinnzuschlag und damit höhere Preise kalkulieren, als wenn Sie jeden Monat 1.000 Verkäufe verzeichnen können. Um sich dem Marktpotenzial zu nähern, nutzen Sie als Besitzerin oder Besitzer des Ladens als Ausgangsbasis auch statistische Angaben. Laut einer Statista-Studie gönnten sich im Jahr 2021 in Deutschland 10 Prozent der Befragten mehrmals pro Monat etwas Süßes. Ermitteln Sie nun die Einwohnerzahl des Stadtteils, in dem Sie Ihr Geschäft eröffnen wollen. Berlin-Kreuzberg beispielsweise zählt derzeit etwa 152.000 Einwohner (Stand: Dezember 2021). Die Anzahl der potenziellen Süßwarenkäuferinnen und - käufer pro Monat beläuft sich hier also auf etwa 15.200. Wenn davon nur ca. drei Prozent in Ihrem Laden einkaufen, hätten Sie pro Monat rund 460 Kundinnen und Kunden. Angenommen, die Selbstkosten für eine in Ihrem Laden angebotene Pralinenschachtel belaufen sich auf 19,12 Euro, dann erwirtschaften Sie bei einem 10-prozentigen Gewinnzuschlag und 460 Kundinnen und Kunden im Monat einen Gewinn in Höhe von monatlich rund 880 Euro. Dieser Gewinn muss jedoch noch versteuert werden. Sofern Sie also keine weiteren Produkte verkaufen, sollten Sie den Gewinnzuschlag bei der Preisgestaltung lieber etwas erhöhen. In unserem Beispiel würden Sie mit einem 20-prozentigen Zuschlag einen monatlichen Gewinn in Höhe von 1.760,00 Euro realisieren. 

Ausgehend vom Gewinnzuschlag ermitteln Sie den Netto-Verkaufspreis. Für den endgültigen Brutto-Verkaufspreis müssen Sie nur noch die Umsatzsteuer hinzurechnen.

Preise kalkulieren im Einzelhandel – eine Beispielrechnung

Verdeutlichen wir die Kalkulation des Verkaufspreises im Einzelhandel an einem konkreten Beispiel. Als Gründer des Pralinenladens berechnen Sie den Preis für eine große Schachtel mit 20 Pralinen (500 Gramm) folgendermaßen:

Wollen Sie nun selbst die Preise für Ihre Produkte kalkulieren, können Sie die Vorlage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nutzen. 
 

Preise kalkulieren muss nicht kompliziert sein

Konkurrenzforschung, Kostenermittlung und Verkaufspreis: Was zunächst nach hoher Mathematik und viel Rechnerei klingt, muss gar nicht so nicht kompliziert sein. Haben Sie erst einmal einen Überblick über die Basics, zeigt sich schnell, dass die Preiskalkulation für Ihren Einzelhandel einfacher als zunächst gedacht ist. Mit der Schritt-für-Schritt Anleitung zur Preisgestaltung sind Sie bestens aufgestellt, um für Ihren Betrieb möglichst lukrative Verkaufspreise zu kalkulieren.

Allgemeiner Tipp: Ein professionelles Kartenterminal sollte jeder Händler seinen Kunden bieten.

Beratung für Einzelhändler

Sie suchen die passende Bezahllösung oder Finanzberatung?

📞 030 869 866 66

📧 businesscenter@berliner-sparkasse.de

Ratgeber Einzelhandel

Alle weiteren Ratgeber und Inhalte rund ums Thema Einzelhandel finden Sie hier.   

 Cookie Branding
i