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Altersvorsorge für Einzelhändler

Die beste Altersvorsorge für Einzelhändler und Einzelhändlerinnen – so regeln Sie Ihre Rente

Viele Unternehmerinnen und Unternehmer im Einzelhandel versäumen es, sich rechtzeitig mit ihrer Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Dabei zählt im Ruhestand jeder Euro – und mit traditionellen Instrumenten wie einer Lebensversicherung lassen sich angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus längst nicht mehr die gewünschten Renditen erzielen.

Hinzu kommt, dass Einzelhändlerinnen und Einzelhändler nicht zum Kreis der pflichtversicherten Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung zählen. Damit Sie Ihren Lebensabend finanziell abgesichert und in vollen Zügen genießen können, stellen wir Ihnen hier wertvolle Tipps zur Altersvorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer im Einzelhandel vor.

Welcher Bedarf an Altersvorsorge besteht?

Bevor Sie sich an die Planung Ihrer Altersvorsorge machen, sollten Sie zunächst ermitteln, wie viel Geld Sie im Alter überhaupt benötigen, wie der Status quo an Vorsorgeleistungen ist und wie hoch die Rentenlücke ausfällt, die es zu schließen gilt. Dazu sollten Sie sich zunächst im Klaren darüber sein, wie viel Geld Sie im Ruhestand nach heutiger Kaufkraft benötigen. Berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang auch die Geldentwertung durch Inflation. Experten empfehlen, dass die Alterseinkünfte mindestens 70 Prozent des monatlichen Einkommens in der aktiven Zeit betragen sollten. Anschließend muss noch der künftige Versorgungszustand auf den Prüfstand gestellt werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Zahlungen aus der gesetzlichen Rente, aus privaten Rentenversicherungen oder Betriebsrenten
  • Auszahlungen aus Sparplänen
  • Wertpapieranlagen
  • Mieteinnahmen
  • Erlöse aus dem Verkauf des Geschäfts bzw. von Gesellschafteranteilen

Alle bestehenden Versorgungsbausteine und Vermögenswerte ergeben gemeinsam das künftig verfügbare Bruttoeinkommen. Werden hiervon noch die Krankenkassenbeiträge, die Steuerbeträge und die Sozialabgaben abgezogen, erhalten Sie das Ruhestandseinkommen, mit dem Sie derzeit rechnen können. Zwischen diesem Wert und den gewünschten Alterseinkünften wird in den meisten Fällen eine große Differenz bestehen, die sogenannte Rentenlücke. Diese gilt es nun mit zusätzlicher Altersvorsorge zu schließen. Maßgebliche Faktoren bei der Planung der Altersvorsorge sind außerdem Ihr aktuelles Alter und der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren wohlverdienten Ruhestand antreten wollen. Denn aus diesen beiden Punkten resultiert die Zeit, die Ihnen für Ihre Rentenplanung noch übrigbleibt.

 

Altersvorsorge – diese Möglichkeiten haben Einzelhändler und Einzelhändlerinnen

Einzelhändler haben beim Thema Altersvorsorge grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und privaten Vorsorgeleistungen. Die beliebtesten Vorsorgelösungen im Überblick:

Rürup-Rente – der Basisschutz für Einzelhändler und Einzelhändlerinnen

Wenn Sie von staatlichen Förderungen zur Altersvorsorge profitieren wollen, darf die Rürup-Rente in Ihrem Vorsorgeportfolio nicht fehlen. Das nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Modell sieht flexible Einzahlungen vor, die sich nach den finanziellen Möglichkeiten richten. Je nach Finanzspielraum können Sie also einmal jährlich oder jeden Monat feste Beiträge zahlen. Der entscheidende Vorteil der sogenannten Basisrente liegt ganz klar bei den Steuervorteilen mit der staatlichen Förderung. Denn die Beitragszahlungen können Sie bis zu einer Höhe von 26.528 Euro zu 100 Prozent steuerlich geltend machen. Verheiratete profitieren von der doppelten Summe (Stand: März
2023). Wer darüber hinaus freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, muss die Beiträge von der Höchstgrenze der Rürup-Rente jedoch abziehen. 

Freiwillige Beitragszahlungen: Gesetzliche Rentenkasse offen für Einzelhändler und Einzelhändlerinnen

Ein zusätzlicher Baustein in der Altersvorsorge könnten freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Wie häufig und wie viel Einzelhändler im Jahr in die Rentenkasse einzahlen, legen freiwillig Versicherte selbst fest. Bezüglich der Anzahl können Sie zwischen einem und zwölf Beiträgen pro Kalenderjahr wählen. Auch die Beitragshöhe kann individuell festgelegt werden. Der Mindestbeitrag ergibt sich aus dem aktuell geltenden Satz für die Rentenversicherung (18,6 Prozent) bezogen auf 520 Euro, derzeit also rund 96 Euro pro Monat (Stand: März 2023]. Für den Höchstbetrag ist die jährlich festgelegte Beitragsbemessungsgrenze Ost und West entscheidend, die aktuell auf monatlich 7.300 bzw. 7.100 Euro festgelegt ist. Derzeit können Sie also maximal 1.357 bzw. rund 1.320 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Angesichts der starken Wirtschaft und der guten Einkommenslage in Deutschland legten in den letzten Jahren die Renten deutlich zu und die staatliche Altersvorsorge gilt für Selbstständige gegenwärtig als ausgesprochen rentabel. Die gesetzliche Rentenversicherung ist damit zumindest gegenwärtig durchaus konkurrenzfähig. Darüber hinaus erwerben Sie nach fünf Jahren einen Anspruch auf lebenslangen Schutz der Hinterbliebenen durch Waisen- oder Witwenrente sowie – sofern freiwillig pflichtversichert – auf Erwerbsminderungsrente und eine Zulagenberechtigung bei der Riester-Rente. Die Entscheidung für eine freiwillige Pflichtversicherung lässt sich jedoch nicht mehr rückgängig machen. So lange Sie selbstständig sind, müssen Sie dann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. In beiden Fällen profitieren Sie jedoch von den gleichen Steuervorteilen wie bei der Rürup-Rente.

Die private Rentenversicherung – als Zusatzvorsorge heutzutage unverzichtbar

Die private Rentenversicherung wird als zusätzliche Altersvorsorge immer beliebter. Zwar profitieren Sie bei dieser Variante nicht von Steuervorteilen in der Ansparphase. Dafür werden die späteren Rentenzahlungen deutlich niedriger besteuert als die Rentenzahlungen aus der Rürup- bzw. gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsätzlich handelt es sich hierbei, um eine spezielle Form der Lebensversicherung, die aber nicht auf die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen abzielt, sondern als sogenannte Erlebensversicherung auf den Ruhestand des Versicherten zugeschnitten ist. Im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung ist dieses Modell besonders flexibel. Die Auswahl reicht von einer sofort beginnenden Rentenversicherung mit hoher Einmalzahlung bis hin zu Policen mit Rentengarantiezeit, bei denen die Rentenbeiträge auch über Ihren Tod hinaus über einen garantierten Zeitraum ausgezahlt werden.


Fazit

Welches der genannten Möglichkeiten für Einzelhändler und Einzelhändlerinnen die beste Altersvorsorge ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. In den meisten Fällen ist wohl eine Kombination verschiedener Modelle zu empfehlen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann ein Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Eines lässt sich jedoch mit Gewissheit sagen: Wollen Sie Ihren Altersruhestand sorglos genießen, kommen Sie um eine solide Altersvorsorge nicht herum. Lesen Sie dazu auch unseren Ratgeberbeitrag „Altersvorsorge für Unternehmerinnen und Unternehmer“ >>

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